Achtung der Menschenrechte
Unter dem Aspekt „Achtung der Menschenrechte“ fasst HUGO BOSS zwei wesentliche Sachverhalte in Bezug auf die sozialen Auswirkungen in der Lieferkette (inklusive eigener Produktion) zusammen: Menschenrechte und Arbeitsstandards sowie Sicherheit am Arbeitsplatz. Über beide Themen wird im Folgenden gesamtheitlich berichtet, da sie beide Teil des Social-Compliance-Programms von HUGO BOSS und daher eng miteinander verknüpft sind.
Die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung geltender Arbeitsstandards in der globalen Lieferkette stellen für HUGO BOSS integrale Bestandteile seiner Unternehmenskultur dar. Ein wesentlicher Teil des Beschaffungsvolumens von HUGO BOSS entfällt auf Fertigwaren, die von unabhängigen Lieferanten in wirtschaftlich weniger entwickelten Regionen produziert werden. In einigen dieser Regionen sind die politischen und gesellschaftlichen Schutzmechanismen für die Beschäftigten vergleichsweise wenig ausgeprägt. HUGO BOSS ist sich der Mitverantwortung für die Beschäftigten in seiner Lieferkette bewusst. Ein Bekenntnis des Vorstands zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte ist auf der Unternehmenswebsite einsehbar.
Das Thema Achtung der Menschenrechte wird vom Zentralbereich Global Sustainability in engem Austausch mit den operativen Beschaffungseinheiten verantwortet und gesteuert. Die Ergebnisse der Arbeit werden regelmäßig an den Vorstand berichtet. Zudem ist das Thema Menschenrechte mit klar definierten Prozessen und Verantwortlichkeiten im Risikomanagement des Unternehmens integriert. Die Verantwortung für den Themenschwerpunkt Arbeitssicherheit in der eigenen Produktion ist dezentral organisiert. Die zuständigen Mitarbeiter an den jeweiligen Standorten berichten regelmäßig sowie anlassbezogen an das Management der jeweiligen Konzerngesellschaften, das in einem engen Austausch mit dem Vorstand steht.
Bei Hinweisen auf Verstöße gegen Menschenrechte oder Arbeitsstandards können sich die eigenen Mitarbeiter wie auch die Beschäftigten auf Lieferantenseite über einen definierten Beschwerdemechanismus direkt an die verantwortlichen Ansprechpartner von HUGO BOSS oder an einen externen, weisungsfreien Ombudsmann wenden. Im Falle von Verstößen erfolgen Aufklärung, Ahndung und Maßnahmenergreifung federführend durch die zentrale Compliance-Abteilung. Im Rahmen des Compliance-Reportings berichtet diese regelmäßig an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
Ziele
Ziel von HUGO BOSS ist die Einhaltung gesetzlicher und unternehmenseigener Regelungen zu Menschenrechten und Arbeitsstandards sowohl in der eigenen Produktion als auch aufseiten der Zulieferer. Dabei soll allen Beschäftigten die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährt werden.
Maßnahmen
Das Unternehmen legt großen Wert auf eine sorgfältige Auswahl seiner Partner, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und den Aufbau sowie Erhalt langfristiger strategischer Beziehungen. Dabei nehmen die Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses sowie die Hilfestellung bei der Weiterentwicklung von Kompetenzen zur Steuerung von Sozialbelangen eine wichtige Rolle ein. HUGO BOSS verpflichtet seine Lieferanten zur Einhaltung seines Lieferantenverhaltenskodex, der das wichtigste Rahmenwerk für die Einhaltung und Verbesserung der Sozialbelange in der Lieferkette darstellt und ein fester Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen ist. Er basiert auf international anerkannten Standards wie den Kernkonventionen der International Labour Organization (ILO) und beinhaltet unter anderem Regeln zur Einhaltung nationaler Gesetze, Arbeitszeitbeschränkungen, menschenwürdiger und sicherer Arbeitsbedingungen, zum Verbot von Kinder-, Zwangsarbeit und Diskriminierung sowie zur Zahlung angemessener Löhne. In Ländern, in denen die nationalen gesetzlichen Vorgaben nur unzureichend ausgeprägt sind, setzt der Kodex einen Mindeststandard. Er ist in 23 Sprachen auf der Unternehmenswebsite einsehbar. Für die eigenen Mitarbeiter gelten entsprechend der HUGO BOSS Verhaltenskodex sowie die 2020 veröffentlichte HUGO BOSS Human Rights Policy.
Zur Weiterentwicklung von Branchenstandards arbeitet HUGO BOSS in enger Kooperation mit anderen Unternehmen und Organisationen. So engagiert sich das Unternehmen etwa im Rahmen der Initiative „Existenzsichernde Löhne“ des Bündnisses für nachhaltige Textilien. Zu den grundlegenden Prinzipien einer fairen Vergütung zählen für HUGO BOSS unter anderem die geregelte Zahlung von Löhnen, die leistungsgemäße Vergütung von tatsächlich erbrachter Arbeitszeit, das Recht auf Tarifverhandlungen sowie die Vermeidung von Vergütungsungleichheit. Im Jahr 2020 bildete der Umgang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie einen Schwerpunkt im Lieferkettenmanagement von HUGO BOSS. Das Unternehmen stand dabei in einem kontinuierlichen Dialog mit seinen Lieferanten hinsichtlich geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung des Gesundheitsrisikos. Im Umgang mit den Lieferanten orientierte sich das Unternehmen an den vom Bündnis für nachhaltige Textilien im Zusammenhang mit der Pandemie entwickelten Leitsätzen für verantwortungsvolle Einkaufspraktiken. HUGO BOSS hat zudem ein „Supplier Financing Program“ zur Sicherung der finanziellen Stabilität seiner Lieferanten aufgelegt.
Als verantwortungsvoller Arbeitgeber misst HUGO BOSS zudem der betrieblichen Sicherheit seiner Mitarbeiter sehr hohe Bedeutung bei. Dies drückt sich insbesondere in hohen Standards hinsichtlich Arbeitssicherheit an den eigenen Produktionsstandorten aus. So sollen etwa im Rahmen sogenannter Health-&-Safety-Begehungen und -Gefährdungsbeurteilungen potenzielle Gefährdungen rechtzeitig erkannt und bewertet sowie Lösungsansätze entwickelt werden. Darüber hinaus sind Präsenzschulungen und Arbeitsplatzeinweisungen fester Bestandteil bei der Einführung gewerblicher Mitarbeiter an den eigenen Produktionsstandorten. Mit dem auf der Unternehmenswebsite veröffentlichten Health & Safety Commitment unterstreicht das Unternehmen den Stellenwert des Themas.
Im Rahmen von Audits überprüft HUGO BOSS regelmäßig die Einhaltung der Sozialstandards sowie der Regelungen zur Arbeitssicherheit. Dabei greift das Unternehmen auch auf externe Auditoren zurück. Für den Fall, dass Verstöße gegen die Sozialstandards festgestellt werden, erarbeitet das Unternehmen gemeinsam mit dem jeweiligen Lieferanten Maßnahmenpläne, deren Umsetzung in Folgeaudits überprüft wird. Kann bei Verstößen im Verlauf der Maßnahmenumsetzung keine ausreichende Verbesserung vorgewiesen werden, leitet HUGO BOSS nach mehrmaliger Überprüfung in letzter Konsequenz die Beendigung der Lieferantenbeziehung ein. Um Verstöße gegen die Sozialstandards zu verhindern, misst HUGO BOSS der Weiterentwicklung des Social-Compliance-Managements seiner Lieferanten hohe Priorität bei. So führt das Unternehmen regelmäßig Social-Compliance-Trainings bei seinen Fertigwarenlieferanten durch und unterstützt sie bei der Umsetzung der Sozialstandards. Auch die eigenen Mitarbeiter sollen mittels regelmäßiger Schulungen zu Social-Compliance-Themen weiter sensibilisiert werden. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie fanden 2020 weniger physische Trainings und Schulungen als ursprünglich geplant statt.
Leistungsindikatoren
Die Eigenfertigung erfolgte auch 2020 an vier Produktionsstandorten in vier europäischen Ländern. Daneben stand HUGO BOSS im Jahr 2020 in einem aktiven Geschäftsverhältnis mit 185 externen Fertigwarenproduktionsstätten in 26 Ländern (2019: 198 Produktionsstätten in 25 Ländern). Im Berichtszeitraum wurden 76 Audits in 71 bestehenden Fertigwarenproduktionsstätten (inklusive der eigenen Produktionsstandorte) durchgeführt (2019: 119 Audits in 93 Produktionsstätten). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf eine Reduzierung der Audits vor dem Hintergrund der Pandemie und der damit verbundenen Lockdowns und Reisebeschränkungen zurückzuführen. Festgestellte Verstöße bezogen sich im Jahr 2020 hauptsächlich auf die Bereiche Arbeitszeit und Vergütung.
HUGO BOSS hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 100 % seines Beschaffungsvolumens von Fertigwarenlieferanten (inklusive der eigenen Produktionsstandorte) zu beziehen, die im jeweils letzten Audit eine der beiden höchsten Leistungsstufen, „gut“ oder „zufriedenstellend“, erreichten. Zum 31. Dezember 2020 belief sich dieser Anteil auf 96 % (2019: 93 %).